Mediation in der Verhandlung und Vermittlung von Konflikten mit Großgruppen, z.B. in kommunalen Gemeinden, erfordert eine gründliche Vorbereitung. Nicht nur die Auswahl eines Mediator/eines Mediatorenteams braucht ein stabiles Mandat, sondern auch die Frage, wer zu beteiligen ist, bedarf schon der Sorgfalt. Ebenso sind die Verfahrensfragen für eine erfolgreiche Einigung nicht von der Stange konsumierbar. Umweltmediation – oder Mediation im öffentlichen Bereich genannt – kennt viele Erfolgsfaktoren.
Großgruppenmediation
Stuttgart 21 gilt in mancher Kommunikation als bekanntestes Mediationsverfahren. Dabei war es vom Verfahren keine Mediation, sondern eine Schlichtung (lpb-bw). Ein Mediator enthält sich der eigenen Lösungsvorschläge. Die Allparteilichkeit und Unabhängigkeit von Weisungsgebundenheiten ermöglicht andere Wege zum Konsens. Ein als fair empfundenes Verfahren trägt durch seine formale und inhaltliche Strukturiertheit dazu bei, bisherige Kampfrituale zu verändern. Somit wird Vertrauen und Bereitschaft gefördert, sich konstruktiv für die beste und nachhaltigste Lösung des Konfliktes zu engagieren.
Mediation im öffentlichen Raum und Umweltmediation
Eine weitere Vorgabe ist die Einbeziehung aller Konfliktparteien in der Großgruppenmediation. Im Unterschied zu herkömmlichen Verwaltungsverfahren meint dieser Einbezug alle tatsächlich Betroffenen und nicht nur die durch Gesetz als Betroffenen definierten, die rechtliches Gehör beanspruchen dürfen. Für das Verfahren der Mediation ist es wichtig, dass zwar alle tatsächlich Betroffenen beteiligt werden, aber eine Teilnehmerzahl eingehalten wird, bei der man noch miteinander in einer direkten Kommunikation vermitteln kann. Die Überschreitung einer Teilnehmerzahl von 25 erscheint ungünstig. Angesichts der vielen möglichen Beteiligten in dem Beispiel (z.B. Kommune, lokale Politik, Verwaltung, Bürgerinitiative, Umweltverbände, Wirtschaft, Gewerkschaft) ist ein Delegiertenprinzip in einem Forum unumgänglich. Das Beratungsdesign kann dann weitere unterschiedliche begleitende Arbeitsgruppen vorsehen. Das generelle Fehlen von tatsächlich Betroffenen oder das Fernbleiben bei wichtigen Arbeitsschritten vermindert die Chancen einer erfolgreichen Mediation und stellt zudem das Verfahren in Frage.
Der Nutzen der Großgruppenmediation als Beteiligungs- und Konfliktmittlungsverfahren ist vorwiegend wie folgend:
– Bürgerfreundlichkeit
– Höhere Entscheidungsqualität
– Deeskalation
– Legitimationsgewinn
– Zeitgewinn
– Entlastung.
Eine gute Beratung Ihrer Mediationsanliegen empfehle ich Ihnen, damit schon der Start gelingt und das Ende in seiner Ergebnisoffenheit erfolgreich sein kann. Großgruppenmediation birgt andere Risiken und Chancen des Verfahrens. Natürlich stehe ich Ihnen für Nachfragen und zur Beratung zur Verfügung. Mein Mediationsteam ist gut gerüstet für Großgruppenmediationen.